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V I P I N F O

Zertifizierung

Eine steigende Zahl von Anbietern macht es häufig schwierig, sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen.

Die Führung der Bezeichnung "Zertifiziert" im Marketing zeigt Interessenten Ihr Bemühen Standards einzuhalten.

Die kann ein unschätzbarer Vorteil für Sie sein.

Die Bezeichnung "Zertifiziert" kann geführt werden vor der Berufs-Bezeichnung, also zum Beispiel  lauten "Zertifizierter Immoblienmakler". Dazu ist vorgeschrieben der Zusatz; "(Zertifiziert durch die VIPINFO aus dem Freiherrlichen Palais. VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais.) Die Nutzung erfolgt vollständig, unverändert und  in beim gesamten Text gleicher Schriftgröße, Art, Farbe und Dicke. Die Zertifizierung ist solange gültig und führbar, solange der Vertrag läuft.


Weitere Informationen erhalten Sie gern:

Telefon-Hotline  02432 3195  mit Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles im Regelfall dienstags und mittwochs von 14 – 16 Uhr (außer feiertags)



Unternehmensbereich


Zertifizierung




Allgemeine Geschäftsbedingungen Zertifizierung

BEITRITT

Entweder auf der VIPINFO-Webpräsenz Kontaktformular ausfüllen und absenden oder kurze e-Mail-Erklärung, beispielsweise: „Beitritt ab sofort zu Ihren AGB gewünscht.“ Dazu Ihre vollständigen Kontaktdaten und eine Beschreibung Ihres Unternehmens. Herzlichen Dank.

STARTLAUFZEIT

Ein Zeitjahr. Beginnend mit Datum des Beitritts.

ZAHLUNG

Rechnungstellungen und alle weiteren Nachrichten erfolgen im Regelfall online. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang. Bei Kündigung ist ein eventueller Gesamtbetrag für eine eventuelle Restlaufzeit unmittelbar mit Kündigung fällig. Bei Nichtzahlung nach 30 Kalendertagen nach Rechnungstellung ist ein Zeitjahresgesamtbetrag jeweils für jeden einzelnen ausstehenden Rechnungsbetrag an VIPINFO auch ohne Schaden, ohne Einrede des Fortsetzungs-Zusammenhanges zu entrichten. Zahlungs-Erinnerungen, Mahnungen und Zahlungs-Aufforderungen werden mit jeweils 45,00 € in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu begleichen innerhalb von 3 Werktagen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Kosten berechnet die VIPINFO nicht. Die Gebühr ist auch fällig, wenn keine Führung der Bezeichnung "Zertifiziert" erfolgt.

FÜHRUNG DER ZERTIFIZIERUNGS-BESTÄTIGUNG

Das zertifizierte Unternehmen erhält für die Laufzeit vorliegender Vereinbarung ohne Unterlizenz-Vergaberecht die Lizenz zur Nutzung der von VIPIINFO völlig frei änderbaren Bestätigung – wobei Änderung der Bestätigung durch VIPINFO keine ansonsten vertragsändernde oder vertragsaufhebende Folge hat -, die aus der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 30 2020 214 810 eingetragenen Wortmarke „VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais“ sowie aus Ergänzungen besteht und insgesamt lautet: "Zertifizierter - hier Berufsbezeichnung - (Zertifiziert durch die VIPINFO aus dem Freiherrlichen Palais. VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais.)" Die Geschlechts-Formulierung kann dem eigenen Geschlecht angepasst werden.
Die Nutzung erfolgt vollständig, unverändert und unergänzt in beim gesamten Text gleicher Schriftgröße, Art, Farbe und Dicke.

SONSTIGES

Ein bestimmter Erfolg (zum Beispiel Anfragen- oder/und Auftragseingang, Umsatz, Gewinn, Prestigezuwachs) kann natürlich nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet. Konkurrenzausschluss besteht für das zertifizierte Unternehmen nicht. Sämtliche gegenseitige Ansprüche verjähren anderthalb Jahre nach Entstehung / jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verjährungsverkürzung und Schadenersatz-Anspruchs-Einschränkung gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei unerlaubter Handlung und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Evtl. AGB des eingetragenen Unternehmens gelten nicht. Mündliche Abreden erfolgen nicht, bzw. haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist in jedem denkbaren Fall Heinsberg oder Aachen in Nordrhein-Westfalen. Es ist kein Erfolg irgendeiner Art geschuldet und dieser wird auch nicht versprochen, bzw. als wahrscheinlich dargestellt und es werden keine Zusicherungen über die hier zu findenden Regelungen hinaus gemacht.

Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß diese Vereinbarung zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Kündigung/Beendigung sollen ausschließlich schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein wirksam werden.




 
 
 
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