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V I P I N F O

Privat-Förderung Freiherrliches Palais (in Planung und bei Annahme durch Eltern, voraussichtlicher Start zum 1. September 2025)

Internats-Alternative schulbegleitend

Die zukünftigen Anforderungen an die heute Heranwachsenden werden vielfältig sein.

Mit Nichtstun wird man ihnen nicht gerecht. Und auch größere Vermögen können relativ schnell aufgebraucht sein.

Unterstützen Sie Ihren Heranwachsenden deshalb zeitgemäß und geben ihm damit eine Chance die kommenden Herausforderungen zu meistern.

Durch einen Unternehmensberater schulbegleitend mit den Fächern Leistungswille, Wirtschaft, Umgangsformen und Geldkenntnisse unterstützt die sich in Planung befindliche Privat-Förderung des Freiherrlichen Palais durch den Unternehmensberater Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles Heranwachsende.
Ihrem Heranwachsenden soll in Podcasts unermüdlich unter anderem die Wichtigkeit von Leistungswille, Pünktlichkeit, Höflichkeit, klassischen Werten und Disziplin praxisnah erläutert werden.

Sie belastet Erziehung?
Eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit von intellektueller Aufnahme bei Heranwachsenden besteht vermutlich mit Medien, die ihrer Neigung entgegenkommen: Computer und Smart-Phone.
Mit Online-Vorträgen in Podcast-Form für ca. 13- bis 20-Jährige wird zum Beispiel der Faktor Leistungswille in seiner Bedeutung für die menschliche Existenz logisch und mit Beispielen von vielen Standpunkten aus erörtert.
Eine zeitgemäße Art der Unterstützung, die die VIPINFO Exzellenz-Unterstützung nennt, die auch den täglichen Umgang mit Ihrem Kind möglicherweise deutlich erleichtern kann.

Bei freier Bestimmung von Ort und Zeit sollen die aufgezeichneten Vorträge unkompliziert ohne jegliche Kommunikation über die Inhalte mit Memberzugang online abrufbar sein. Prüfungen erfolgen nicht.

Einmal wöchentlich erfolgt ein neuer Podcast mit ca. 15 Minuten Länge, bei von VIPINFO völlig frei ausgewählten Themen. Eine bestimmte Qualität ist nicht geschuldet. Es erfolgt jedoch eine sorgfältige Vortrags-Gestaltung.

Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Danach monatlich beendbar.

Schule und Internat sind aus Sicht des VIPINFO-Initiators unzureichend, weil sie oft Leistungswille nicht gezielt fördern.

Konkurrenz aus Asien und anderen Teilen der Welt, Künstliche Intelligenz und Zunahme der Anzahl von Anbietern in vielen Märkten und Leistungssektoren führt zu großen Herausforderungen.
Auf diese Umstände sollte ausschließlich mit Leistungswille reagiert werden.
Verankert in klassischen Werten, bei denen Leistung und Korrektheit Anderen gegenüber unverzichtbare Nenngrößen menschlicher Existenz sind, soll dies neben Weiterem die Inhalte der Vorträge bilden, bei denen das Palais Heranwachsende in ihrer Entwicklung unterstützen möchte.

Weitere Informationen erhalten Sie gern:

Telefon-Hotline  02432 3195  mit Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles im Regelfall dienstags und mittwochs von 14 – 16 Uhr (außer feiertags).


Wenn Sie möchten, daß Ihr Kind dabei Unterstützung findet, den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, und Sie hierzu nicht die Methoden der Vergangenheit (ausschließlich) nutzen wollen ist die VIPINFO-Unterstützung eine logische Konsequenz.


Widerrufsrecht

Sind Sie Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann - § 13 BGB -.) und wurde dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte von VIPINFO oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen, gilt diese Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie VIPINFO, Milles Palais Am Mühlenkamp 8, 41849 Wassenberg, fon 02432 3195, e-Mail info@vipinfo24.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: VIPINFO hat alle evtl. Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei VIPINFO eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet VIPINFO dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, daß VIPINFO ihre Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie an VIPINFO einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie VIPINFO von der Ausübung des Widerrufsrechts des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an VIPINFO, Milles Palais Am Mühlenkamp 8, 41849 Wassenberg, fon 02432 3195, e-Mail info@vipinfo24.com)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir _________________________________ den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen __________________________________________________ Bestellt am ________________ /erhalten am ________________
Name des Verbrauchers (w/m/d)  _______________________________  Anschrift des Verbrauchers (w/m/d) __________________________________________ Unterschrift des Verbrauchers  /w/m/d)  (nur bei Mitteilung auf Papier) ________________________________________  Datum ______________



Unternehmensbereich
Privat-Förderung Freiherrliches Palais


Allgemeine Geschäftsbedingungen Privat-Förderung Freiherrliches Palais

BEITRITT

Entweder auf der VIPINFO-Webpräsenz Kontaktformular ausfüllen und absenden oder kurze e-Mail-Erklärung, beispielsweise: „Beitritt ab sofort zu Ihren AGB gewünscht.“ Dazu sind Ihre vollständigen Kontaktdaten erbeten. Herzlichen Dank.

STARTLAUFZEIT

Drei Monate. Beginnend mit Datum des Beitritts.

ZAHLUNG

Rechnungstellungen und alle weiteren Nachrichten erfolgen im Regelfall online. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang. Bei Kündigung ist ein eventueller Gesamtbetrag für eine eventuelle Restlaufzeit unmittelbar mit Kündigung fällig. Bei Nichtzahlung nach 30 Kalendertagen nach Rechnungstellung ist ein Zeitjahresgesamtbetrag jeweils für jeden einzelnen ausstehenden Rechnungsbetrag an VIPINFO auch ohne Schaden, ohne Einrede des Fortsetzungs-Zusammenhanges zu entrichten. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu begleichen innerhalb von 3 Werktagen. Weitere Kosten berechnet die VIPINFO nicht. Die Gebühr ist auch fällig, wenn keine Podcast-Nutzung erfolgt.

SONSTIGES

Ein bestimmter Erfolg kann natürlich nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet. Sämtliche gegenseitige Ansprüche verjähren anderthalb Jahre nach Entstehung / jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verjährungsverkürzung und Schadenersatz-Anspruchs-Einschränkung gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei unerlaubter Handlung und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Evtl. AGB des eingetragenen Unternehmens gelten nicht. Mündliche Abreden erfolgen nicht, bzw. haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist in jedem denkbaren Fall Heinsberg oder Aachen in Nordrhein-Westfalen. Es ist kein Erfolg irgendeiner Art geschuldet und dieser wird auch nicht versprochen, bzw. als wahrscheinlich dargestellt und es werden keine Zusicherungen über die hier zu findenden Regelungen hinaus gemacht.

Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß diese Vereinbarung zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat, gerechnet ab Ablauf eines  Monates möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Kündigung/Beendigung sollen ausschließlich schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein wirksam werden.




 
 
 
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