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V I P I N F O

GRUNDSATZ-ERKLÄRUNG DES FREIHERRLICHEN PALAIS


UNTERNEHMEN IN DER DEUTSCHEN QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG ALS ASSISTENZ (CONCIERGE)-DIENST

Erklärung und Voraussetzungen

Der VIPINFO Assistenzdienst Deutsche Qualitäts-Unterstützung soll dazu dienen, insbesondere gutsituierten Privatleuten und Inhabern bzw. Geschäftsführern größerer Unternehmen die Sucharbeit nach einem benötigten Leistungs-Anbieter zu erleichtern, durch Kennzeichnung von Leistungs-Anbietern und durch weitere Aspekte.

Dies auf eine möglicherweise nahezu einzigartige Art und Weise.

Der VIPINFO Concierge-Dienst hat eine bei Interessenten und Kunden Vertrauen unterstützende Kernaussage. Sie ist der Superstar für Unternehmen, Interessenten und Kunden. Führbar durch die wenigen für den VIPINFO Concierge-Dienst akzeptierten Leistungs-Anbieter:

„AUSSERGEWÖHNLICHES MERKMAL DIESES UNTERNEHMENS: Dieses länger bestehende und im Regelfall Chef- und/oder Inhaberbetreuung bietende Unternehmen ist qualitäts-unterstützt: Sollten Sie mal mit etwas nicht zufrieden sein, steht Ihnen ohne Zusatz-Kosten der durch dieses Unternehmen beauftragte Schlichter VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais zur Harmonisierung (diplomatischer Vermittler ohne Gewähr für Erfolg, gemäß der VIPINFO Schlichtungs-Bedingungen (AGB) auf www.vipinfo24.com) zur Verfügung, an den Sie sich unter 02432 3195 telefonisch, im Regelfall dienstags + mittwochs 14 bis 16 Uhr, außer an Feiertagen wenden können. Hier können Sie auch Anbieter-Kontaktdaten anderer Branchen erhalten, die ebenso die wertvolle VIPINFO Deutsche Qualitäts-Unterstützung bieten, meist länger bestehend sind sowie im Regelfall Chef und/oder Inhaberbetreuung praktizieren.

Der Qualitäts-Hinweis unterstützt die Gewinnung und Erhaltung von Kunden-Beziehungen in einem.

Wenn Sie einen Leistungs-Anbieter beauftragen wollen und vergleichen 3 Anbieter miteinander und diese sind im Wesentlichen gleich, aber einer dieser Anbieter bietet zusätzlich die VIPINFO Qualitäts-Unterstützung. Welchen Anbieter wählen Sie? Die Antwort ist eindeutig und damit auch der Wert der VIPINFO Qualitäts-Unterstützung.

Qualität hat Sogwirkung.

Gute Bewertungen und 5 Sterne- oder nahezu 5 Sterne-Gesamt-Bewertungen bieten mittlerweile sehr viele und langfristig möglicherweise nahezu alle Leistungs-Anbieter.

Jedoch existiert mit der VIPINFO ein Qualitäts-Merkmal, das manche Leistungs-Anbieter von anderen Anbietern unterscheidet und abhebt. Es wird im Regelfall ausschließlich an ein bis zwei Anbieter einer Branche (bei größeren Städten mehr möglich) in einer Stadt/in einem geographischen Gebiet (Gebietseinteilung erfolgt durch die VIPINFO) vergeben: Die VIPINFO QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG.

Diese bedeutet, daß einige wenige meist länger bestehende und im Regelfall Chef- oder/und Inhaberbetreuung bietende Anbieter im Reklamations-Fall, wenn gewünscht durch die VIPINFO eine Schlichtung/Harmonisierung (gemäß der VIPINFO-Bedingungen, VIPINFO als diplomatischer Vermittler ohne Gewähr für Erfolg) erhalten.

Einfach und unkompliziert Zeit und Arbeit sparen durch sofort nutzbare telefonische angestrebte Schlichtung/Harmonisierung. Damit möglicherweise mehr Kunden gewinnen und möglicherweise einfacher Kunden-Beziehungen erhalten.

Mit dem Assistenzdienst VIPINFO aus dem Freiherrlichen Palais wird nicht nur, aber besonders vermögenden Privatleuten und Top-Entscheidern in größeren Unternehmen die Entscheidung, welcher benötigte Leistungs-Anbieter beauftragt wird erleichtert.

Bei Platz-Verfügbarkeit und Akzeptanz durch den VIPINFO-Initiator können Unternehmen im VIPINFO-CONCIERGE präsent sein.

Zudem kann möglicherweise das VIPINFO CONCIERGE-PAPER (nähere Erläuterung siehe Unterseite "CONCIERGE-PAPER", zu finden im Menü oben links) in Ihrer Region - gemäß der VIPINFO-AGB unten - erscheinen, Dieses enthält die Kontaktdaten einiger entsprechender Anbieter. Im gegebenen Fall erfolgt die Ausgabe an einige sehr gehobene Haushalte.

Und ergänzend erfolgt die telefonische Bereitschaft der VIPINFO, zur Abnahme der Sucharbeit nach einem benötigten Leistungs-Anbieter, bei dem die Kontakt-Daten VIPINFO-präsenter Leistungs-Anbieter von möglichen Anfragern erfragt werden können.

In jedem Fall ausschließlich mit meist länger bestehenden Anbietern, die im Regelfall Chef oder/und Inhaberbetreuung und die VIPINFO QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG bieten.

Für präsente Leistungs-Anbieter bedeutet das auch, möglicherweise kaufkräftige Personen sehr gezielt anzusprechen.

Also möglicherweise sehr gute Kunden und möglicherweise werthaltige Aufträge unkompliziert zu erhalten.

Damit ist der VIPINFO-CONCIERGE auch dazu dienend, möglicherweise schlechte Bewertungen für Leistungs-Anbieter auszugleichen oder/und vielleicht von Bewertungen unabhängiger zu machen.

Im VIPINFO Concierge-Dienst präsente Unternehmen/Leistungs-Anbieter haben keine Verpflichtung zur Annahme eventueller Aufträge.

Die VIPINFO unterstützt mit ihrem CONCIERGE-Dienst damit auch akzeptierte Leistungs-Anbieter dabei, möglicherweise zu bevorzugten Anbietern in gehobenen Kreisen in ihrer Region zu werden.

VIPINFO - Der außergewöhnliche Dienst.


Einige persönliche Worte des VIPINFO-Initiators Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles:


Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich per untenstehendem Kontakt-Formular oder per e-Mail an info@vipinfo24.com.

Versuchen Sie Ihr Glück. Beschreiben Sie sich mit einigen wenigen Sätzen und nennen Sie die Tätigkeits-Bezeichnung unter der Sie präsent sein wollen sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten (ggf. Hauptsitz).
Und der VIPINFO-Initiator entscheidet, ob Sie aufgenommen werden. Bei Akzeptanz sind Sie in der Assistenz und erhalten eine Antwort per e-Mail.
Ich, die Marken-Botschafterin der VIPINFO wünsche Ihnen viel Glück, daß Sie angenommen werden.

Falls Fragen bestehen wenden Sie sich gern an die Telefon-Hotline 02432 3195 mit dem VIPINFO-Initiator Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles persönlich, im Regelfall dienstags und mittwochs von 14 – 16 Uhr (außer feiertags).

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Bei Akzeptanz Ihres Unternehmens berechnet die VIPINFO 20,00 € Mitglieds-Gebühr im Monat  inklusive aller Kosten, auch für Schlichtung. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang. Ihre Bewerbung gilt als Präsenz-Wunsch.

Die Startlaufzeit beträgt ein Zeitjahr. Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß die Präsenz zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.


Assistenz VIPINFO Qualitäts-Unterstützung

Wenn man etwas Außergewöhnlichem begegnet, entfaltet es seine Außergewöhnlichkeit mit seinem vollen Potential mit Vorteilen für einen selbst meist ausschließlich erst dann, wenn man es gezielt für sich selbst nutzt.

Die Vorteile sind evident:
Leistungs-Anbieter benötigende Interessenten finden erleichtert Anbieter, die meist länger bestehend sind und im Regelfall Chef- oder/und Inhaberbetreuung sowie die spezielle VIPINFO Qualitäts-Unterstützung bieten, die im Reklamationsfall bedeutet, daß durch VIPINFO-Schlichtung (ohne Gewähr für Erfolg und gemäß der Schlichtungs-AGB), also Harmonisierung zwischen Kunde und Leistungs-Anbieter angestrebt wird.

Für jeden vorausschauenden Unternehmer hochbedeutend:
Die VIPINFO Qualitäts-Unterstützung, die sofort erkennbar logisch ist repräsentiert eine kluge Unterstützung der Kundengewinnung, und bei Differenzen zwischen Kunde und Leistungs-Anbieter Unterstützung der Lösung, die Zeit und Kosten sparen kann.

Die Reputations-Steigerung für den Leistungs-Anbieter kann möglicherweise erheblich sein.
Und daraus resultierend kann möglicherweise auch der wirtschaftliche Erfolg erheblich wachsen.

Für beide Seiten, Kunde sowie Leistungs-Anbieter kann die VIPINFO Qualitäts-Unterstützung außerordentlich vorteilhaft sein: Eine win-win-Situation.


Antworten auf sich logisch ergebende Fragen. FAQ:

Was ist der Effekt der VIPINFO für Mitglieds-Anbieter?


Wie ist es für Leistungs-Anbieter durch die VIPINFO eventuell möglich, eine gesteigerte Reputation zu erhalten und damit möglicherweise unabhängiger von Bewertungen zu werden?


Wie ist der VIPINFO-Assistenzdienst aufgebaut?


Welchen Vorteil hat die VIPINFO QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG, zu erkennen an der Führung des Hinweises hierzu vom Leistungs-Anbieter?

 

Wozu dient die VIPINFO-Schlichtung und ist es zwingend vorgegeben sie in Anspruch zu nehmen?






Unternehmensbereich

Deutsche Qualitäts-Unterstützung (Assistenz-Dienst)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungs-Anbieter im VIPINFO-Unternehmensbereich ASSISTENZ-DIENST

BEITRITT

Entweder auf der VIPINFO-Webpräsenz Kontaktformular ausfüllen und absenden oder kurze e-Mail-Erklärung, beispielsweise: „Beitritt ab sofort zu Ihren AGB gewünscht.“ Dazu Ihre vollständigen Kontaktdaten und eine Beschreibung Ihres Unternehmens. Herzlichen Dank.

STARTLAUFZEIT

Ein Zeitjahr. Beginnend mit Datum des Beitritts.

ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS

Das Mitglieds-Unternehmen existiert zum Beitrittszeitpunkt länger als 5 Jahre und bietet im Regelfall Chef- und/oder Inhaberbetreuung.

ZAHLUNG

Rechnungstellungen und alle weiteren Nachrichten erfolgen im Regelfall online. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang. Bei Kündigung ist ein eventueller Gesamtbetrag für eine eventuelle Restlaufzeit unmittelbar mit Kündigung fällig. Bei Nichtzahlung nach 30 Kalendertagen nach Rechnungstellung ist ein Zeitjahresgesamtbetrag jeweils für jeden einzelnen ausstehenden Rechnungsbetrag an VIPINFO auch ohne Schaden, ohne Einrede des Fortsetzungs-Zusammenhanges zu entrichten. Zahlungs-Erinnerungen, Mahnungen und Zahlungs-Aufforderungen werden mit jeweils 45,00 € in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu begleichen innerhalb von 3 Werktagen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Kosten berechnet die VIPINFO nicht. Alle Gebühren sind auch fällig, wenn keine Nachfrage erfolgt und bei Nichtnutzung von Schlichtung und/oder Bestätigung.

SCHLICHTUNG UND DIE WICHTIGE VIPINFO-BESTÄTIGUNG ZUR QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG

Evtl. Schlichtung erfolgt bei Schlichtungsfällen bis je 5.000,- € Volumen ohne weitere Leistungen,  maximal zweimal im Zeitjahr, bestehend aus maximal 2 Telefongesprächen je max. 20 Minuten je Schlichtungsfall. Eine bestimmte Qualität oder / und Erfolg ist nicht geschuldet. Das Mitglieds-Unternehmen erhält zudem für die Laufzeit vorliegender Vereinbarung ohne Unterlizenz-Vergaberecht die Lizenz zur Nutzung der von VIPIINFO völlig frei änderbaren Bestätigung – wobei Änderung der Bestätigung durch VIPINFO keine ansonsten vertragsändernde oder vertragsaufhebende Folge hat -, die aus der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 30 2020 214 810 eingetragenen Wortmarke „VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais“ sowie aus Ergänzungen besteht und insgesamt lautet: „AUSSERGEWÖHNLICHES MERKMAL DIESES UNTERNEHMENS: Dieses länger bestehende und im Regelfall Chef- und/oder Inhaberbetreuung bietende Unternehmen ist QUALITÄTS-UNTERSTÜTZT. Sollten Sie mal mit etwas nicht zufrieden sein, steht Ihnen kostenfrei der durch dieses Unternehmen beauftragte Schlichter VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais zur Harmonisierung (diplomatischer Vermittler ohne Gewähr für Erfolg, gemäß der VIPINFO-Schlichtungs-Bedingungen (AGB) auf www.vipinfo24.com) zur Verfügung, an den Sie sich unter 02432 3195 telefonisch, im Regelfall dienstags + mittwochs 14 bis 16 Uhr, außer an Feiertagen wenden können. Hier können Sie auch Anbieter-Kontaktdaten anderer Branchen erhalten, die ebenso die wertvolle VIPINFO Deutsche Qualitäts-Unterstützung bieten, meist länger bestehend sind sowie im Regelfall Chef und/oder Inhaberbetreuung praktizieren.“ Die Nutzung erfolgt vollständig, unverändert und  in beim gesamten Text gleicher Schriftgröße, Art, Farbe und Dicke.

CONCIERGE-PAPER

Es kann, muss aber nicht, da nicht vertraglich geschuldet, das sogenannte CONCIERGE-Paper in Printform für die Region des Mitglieds-Unternehmens erscheinen. Die Ausgabe des Papers ergeht an einige sehr gehobene Haushalte. Hierin erfolgt im gegebenen Fall die Erwähnung des Mitglieds-Unternehmens, bestehend aus den bei Beitritt gegebenen Kontaktdaten unter einer oder mehrerer von VIPINFO frei bestimmter/n Tätigkeitsbezeichnung/en. Wenn Erscheinung erfolgt, bestimmt VIPINFO völlig frei den Zeitpunkt. Das Paper beinhaltet im Regelfall weitere Präsenzen anderer Unternehmen und eine Kurzinformation über Teile des VIPINFO-Tätigkeitsspektrums oder über das gesamte Tätigkeitsspektrum der VIPINFO. Die Präsenzen anderer Leistungsanbieter werden bei evtl. Belegexemplaren unkenntlich gemacht. Die Art, Form, Farbe und Größe des Papers insgesamt und der Präsenz des Mitglieds-Unternehmens im CONCIERGE-Paper bestimmt völlig  frei VIPINFO. Es besteht keine Gewähr für die richtige Wiedergabe von Daten.

TELEFON-BEREITSCHAFT

Es erfolgt telefonische Bereitschaft bei 02432 3195, im Regelfall dienstags und mittwochs 14 - 16 Uhr, außer an Feiertagen (durch VIPINFO auf andere Zeiten/Telefonnummern frei änderbar, ohne ansonsten vertragsändernde oder vertragsaufhebende Folge), zur Schlichtung und für Nachfragen zu Leistungs-Anbieter-Kontaktdaten von bei der VIPINFO präsenten Mitglieds-Unternehmen, die meist länger bestehend sind sowie im Regelfall Chef und/oder Inhaberbetreuung und die VIPINFO-QUALITÄTS-UNTERSTÜTZUNG bieten.

SONSTIGES

Das Mitglieds-Unternehmen ist völlig frei in der Entscheidung, ob es eventuelle Aufträge annimmt. Die Bonität / Liquidität von evtl. Anfragern / Auftraggebern oder / und ein bestimmter Erfolg (zum Beispiel Anfragen- oder/und Auftragseingang, Umsatz, Gewinn, Schlichtungserfolg, Prestigezuwachs) kann natürlich nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet. Für keine Seite sind Schlichtungs-Vorschläge der VIPINFO bindend. Über eventuelle Anfrager werden von der VIPINFO keine Erkundigungen eingezogen. Die VIPINFO ist bei Anfragen völlig frei in Bezug darauf, welches Mitglieds-Unternehmen genannt wird. Die geographischen Gebiete, für die VIPINFO jeweils im Regelfall maximal 2 Unternehmen einer Branche (bei größeren Städten mehr möglich) aufnimmt, legt VIPINFO völlig frei selbst fest. VIPINFO-Concierge kann von Leistungsanbieter-Benötigenden frei genutzt werden. Hierzu werden keine Mitgliedschaften vergeben, sodaß Nutzer nicht gespeichert werden, auch nicht ihrer Anzahl nach.  Ein VIPINFO-Bekanntheitsgrad lässt sich mangels Informationen nicht angeben / frühere VIPINFO-Nutzungen lassen keinen Schluss auf zukünftige Nutzungen zu. Weitere Aktivitäten zur Bekanntmachung der VIPINFO, abgesehen von den hier genannten  erfolgen nicht. Konkurrenzausschluss besteht für das Mitglieds-Unternehmen nicht. Sämtliche gegenseitige Ansprüche verjähren anderthalb Jahre nach Entstehung / jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verjährungsverkürzung und Schadenersatz-Anspruchs-Einschränkung gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei unerlaubter Handlung und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Evtl. AGB des Mitglieds-Unternehmens gelten nicht. Mündliche Abreden erfolgen nicht, bzw. haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist in jedem denkbaren Fall Heinsberg oder Aachen in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen ist präsent für ein Haupt-Tätigkeitsgebiet, für das es von der VIPINFO eingeteilt wurde. Es ist kein Erfolg irgendeiner Art geschuldet und dieser wird auch nicht versprochen, bzw. als wahrscheinlich dargestellt und es werden keine Zusicherungen über die hier zu findenden Regelungen hinaus gemacht.

Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß diese Vereinbarung zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Kündigung/Beendigung sollen ausschließlich schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein wirksam werden.

Unersetzbare Unabhängigkeits-Momente unterstützen.



 
 
 
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