Interessenvertretung für Bürger
Ihre Lobby
Ob Ihre Interessen (m/w/d) als Bürger/in, als Bürger-Arbeitnehmer/in, als Bürger-Ruheständler/in, als Bürger-Unternehmer/in, als Bürger-Geschäftsführer/in, als Bürger-Freiberufler/in oder Bürger-Gutsituierte/r bis Bürger-Vermögende/r, die Demokratie lebt davon, daß Bürger die Möglichkeit haben Politik mitzugestalten.
Auf der Grundlage des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Gemeinwesens, setzt sich die VIPINFO-Bürger-Lobby für einen bürgerfreundlicheren Staat ein, durch Information der Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen.
Folgende Ziele werden angestrebt, ohne Gewähr für die Erreichung derselben:
1. Ziel:
Freundlichkeit und Respekt als Amtspflicht! Gemäß dem Grundsatz Freundlichkeit kostet nichts soll erreicht werden, daß alle Staatsbediensteten grundsätzlich mit außerordentlicher Freundlichkeit Bürgern zu begegnen haben. Dies zum Vorteil aller Beteiligten und um Staatsverdrossenheit keinen weiteren Vorschub zu leisten.
2. Ziel:
Darüber hinaus ist das Ziel, bei Beamten Verständnis für die Anliegen von Bürgern und Rücksichtnahme als Verpflichtung zu erreichen. Wir setzen uns damit ein gegen Amtsarroganz.
3. Ziel:
Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Abbau von Bürokratieformalien für Unternehmen und Bürger.
Mit diesen 3 Themenzielen will die VIPINFO sich einmal jährlich per Anschreiben argumentativ an jeden einzelnen Abgeordneten des Landtages NRW wenden.
4. Ziel:
Daß Sie Ihre Anliegen einmal pro Jahr den Abgeordneten vortragen können. Zusätzlich leiten wir für jedes Mitglied, falls von Ihnen gewünscht, Ihre Anliegen durch Ergänzung in unseren Anschreiben, mit oder ohne namentlicher Nennung Ihrer Person (wie von Ihnen gewünscht), an alle Abgeordneten weiter oder/und an einen Stadt-oder Gemeinderat Ihrer Wahl in Nordrhein-Westfalen. (Keine Rechtsdienstleistung. Ausschließlich Weiterleitung.) Die VIPINFO kann frei bestimmte Weiterleitungswünsche ablehnen.
Die VIPINFO-Bürger-Lobby ist eine gewinnorientierte Wirtschafts- bzw. Unternehmens-Beratung.
Leistungen hinaus über die zur Bürger-Lobby Genannten, werden im Rahmen der Lobby-Mitgliedschaft nicht erbracht.
Die Gebühr für eine Mitgliedschaft beträgt 100,00 (einhundert) Euro plus Mehrwertsteuer je Zeit-Monat bei Mitarbeiterzahl bis 5. 250,00 (zweihundertfünfzig) Euro plus Mehrwertsteuer je Zeit-Monat ab 6 Mitarbeitern. Und 1.000,00 (eintausend) Euro plus Mehrwertsteuer je Zeit-Monat ab 100 Mitarbeitern. Pauschal- und Teilzeitkräfte zählen voll, als jeweils ein Mitarbeiter. Mindestlaufzeit ein Zeitjahr. Zahlung erfolgt zeitjährlich zum Anfang des Zeitjahres.
Bei Nichtbeendigung automatische Verlängerung. (Kündigungs-Möglichkeit im ersten Zeitjahr jederzeit unter Beachtung der Mindestlaufzeit und danach mit Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Anfang des jeweiligen Folge-Zeitjahres).
Die Mitgliedsgebühr - sowie Kündigungs- und Laufzeitregelungen für Personen, die keine Unternehmer oder Geschäftsführer sind, bzw. nicht für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit Mitglied werden möchten ist eine andere und wird bei Anfrage mitgeteilt.
Entweder Sie senden uns das untenstehende Kontaktformular mit Ihrer Telefonnummer und dem Hinweis, wann Sie am besten telefonisch erreichbar sind, um noch weitere Informationen zu erhalten oder/und noch offene Fragen zu klären, oder Sie beantragen mit Absendung des untenstehenden Formulars unseren Lobby-Dienst für Nordrhein-Westfalen.
Bitte nennen Sie unten im Feld "Nachricht" Ihre Kontaktdaten sowie gegebenenfalls "Lobby-Auftrag NRW hiermit erteilt." Und im Fall einer Firmen- oder Freiberufler-Mitgliedschaft zusätzlich Ihren Firmennamen und Mitarbeiterzahl.
Schieben Sie diese Chance zur Einflussnahme nicht auf und lassen Sie sie damit nicht verlorengehen. Es geht um Ihr Leben.
Folgende AGB gelten für jeden Vertragsschluss ab 15.04.2024. Danach geänderte AGB gelten für Vertragsschlüsse ab Inkrafttreten geänderter AGB:
Die Gebühr ist nach Vertragsschluss ohne Reduzierung auch fällig bei Nichtnutzung der Anliegen-Weiterleitungs-Leistung. Es besteht keine Gewähr für einen wie auch immer gearteten Erfolg sowie eine richtige Übermittlung von Anliegen. Eine bestimmte Qualität ist nicht geschuldet. Konkurrenzschutz besteht nicht. Beendigung erfolgt ausschließlich schriftlich per Einschreiben/Rückschein. Mündliche Abreden erfolgen nicht, beziehungsweise haben keine Gültigkeit.