|
V I P I N F O
REGISTER HERAUSRAGENDE DEUTSCHE
Unternehmer / Selbstständige / Geschäftsführer können bei 15 jähriger oder längerer Tätigkeit als Geschäftsführer / im Unternehmen tätige Inhaber (Mitinhaberschaft genügt) hinter ihrem Namen die Bezeichnung
"Geehrt mit dem Prädikat Herausragender Deutscher " oder "Herausragender Deutscher ehrenhalber"
plus vorgeschriebener Ergänzung
"(Bei mindestens 15 jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer oder/ und tätiger Inhaber eines Unternehmens. Durch die VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais, auf der Grundlage des beim Freiherrlichen Palais geführten Registers geehrt.)"
auch in ihrem Marketing, bei Aufnahme in das durch die VIPINFO beim Freiherrlichen Palais Milles angelegten Registers bei Register-Aufnahme ohne Anführungs-Striche führen.
Die Bezeichnung kann bei Wunsch selbstverständlich dem Geschlecht angepasst werden.
Bei Vorlage Ihrer Gewerbeanmeldung und einer kurzen Selbst-Beschreibung Ihres Unternehmens sowie einer kurzen Darstellung Ihrer Person im Zusammenhang dazu, kann eine Register-Aufnahme mit Bezeichnungs-Führungs-Lizenz, auf die kein Rechts-Anspruch besteht (VIPINFO entscheidet völlig frei, ob die Register-Eintragung mit Führungs-Lizenz vergeben wird) erfolgen.
Ausschließlich bei Zahlung der geringen Verwaltungs- und Lizenz-Gebühr (siehe unten) erhalten Sie die Führungs-Lizenz, solange Ihre Zahlung erfolgt.
Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich per untenstehendem Kontakt-Formular oder per e-Mail an info@vipinfo24.com.
Und der VIPINFO-Initiator entscheidet, ob Sie aufgenommen werden. Bei Akzeptanz erhalten eine Antwort per e-Mail.
Falls Fragen bestehen wenden Sie sich gern an die Telefon-Hotline 02432 3195 mit dem VIPINFO-Initiator Baron (Milles-familienhistorische Anrede, kein Namensbestandteil) Ralf Milles persönlich, im Regelfall dienstags und mittwochs von 14 – 16 Uhr (außer feiertags).
|
Bei Akzeptanz Ihres Unternehmens berechnet die VIPINFO 20,00 € Lizenz-Gebühr (zur Bezeichnungs-Führung und zur Führung des durch die VIPINFO beim Freiherrlichen Palais geführten Registers) inklusive aller Kosten. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang.
Die Startlaufzeit beträgt ein Zeitjahr. Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß die Präsenz zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann - § 13 BGB -.) und wurde dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte von VIPINFO oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen, gilt diese Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie VIPINFO, Milles Palais Am Mühlenkamp 8, 41849 Wassenberg, fon 02432 3195, e-Mail info@vipinfo24.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: VIPINFO hat alle evtl. Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei VIPINFO eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet VIPINFO dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, daß VIPINFO ihre Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie an VIPINFO einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie VIPINFO von der Ausübung des Widerrufsrechts des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an VIPINFO, Milles Palais Am Mühlenkamp 8, 41849 Wassenberg, fon 02432 3195, e-Mail info@vipinfo24.com)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir _________________________________ den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen __________________________________________________ Bestellt am ________________ /erhalten am ________________
Name des Verbrauchers (w/m/d) _______________________________ Anschrift des Verbrauchers (w/m/d) __________________________________________ Unterschrift des Verbrauchers /w/m/d) (nur bei Mitteilung auf Papier) ________________________________________ Datum ______________
Unternehmensbereich
Register Herausragende Deutsche
Allgemeine Geschäftsbedingungen Register Herausragende Deutsche
BEITRITT
Entweder auf der VIPINFO-Webpräsenz Kontaktformular ausfüllen und absenden oder kurze e-Mail-Erklärung, beispielsweise: „Beitritt ab sofort zu Ihren AGB gewünscht.“ Dazu Ihre vollständigen Kontaktdaten und eine Beschreibung Ihres Unternehmens. Herzlichen Dank.
STARTLAUFZEIT
Ein Zeitjahr. Beginnend mit Datum des Beitritts.
ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS
Das eingetragene Unternehmen existiert zum Beitrittszeitpunkt mit der Führung des entsprechenden Geschäftsführers mindestens 15 Jahre und legt eine Gewerbeanmeldung zum Nachweis vor.
ZAHLUNG
Rechnungstellungen und alle weiteren Nachrichten erfolgen im Regelfall online. Zahlung erfolgt als Gesamtbetrag für ein Zeitjahr immer zum Zeitjahresanfang. Bei Kündigung ist ein eventueller Gesamtbetrag für eine eventuelle Restlaufzeit unmittelbar mit Kündigung fällig. Bei Nichtzahlung nach 30 Kalendertagen nach Rechnungstellung ist ein Zeitjahresgesamtbetrag jeweils für jeden einzelnen ausstehenden Rechnungsbetrag an VIPINFO auch ohne Schaden, ohne Einrede des Fortsetzungs-Zusammenhanges zu entrichten. Zahlungs-Erinnerungen, Mahnungen und Zahlungs-Aufforderungen werden mit jeweils 45,00 € in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu begleichen innerhalb von 3 Werktagen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Kosten berechnet die VIPINFO nicht. Die Gebühr ist auch fällig, wenn keine Führung der Bezeichnung Herausragender Deutscher etc. erfolgt.
REGISTER-EINTRAG UND FÜHRUNG DER BESTÄTIGUNG
Das im Register eingetragene Unternehmen erhält für die Laufzeit vorliegender Vereinbarung ohne Unterlizenz-Vergaberecht die Lizenz zur Nutzung hinter dem Namen des Geschäftsführers, der von VIPIINFO völlig frei änderbaren Bestätigung – wobei Änderung der Bestätigung durch VIPINFO keine ansonsten vertragsändernde oder vertragsaufhebende Folge hat -, die aus der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 30 2020 214 810 eingetragenen Wortmarke „VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais“ sowie aus Ergänzungen besteht und insgesamt lautet: "Geehrt mit dem Prädikat Herausragender Deutscher " oder "Herausragender Deutscher ehrenhalber", plus vorgeschriebener Ergänzung "(Bei mindestens 15 jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer oder/ und tätiger Inhaber eines Unternehmens. Durch die VIPINFO Orientierung aus dem Milles Palais, auf der Grundlage des beim Freiherrlichen Palais geführten Registers geehrt.)" Die Geschlechts-Formulierungen können dem eigenen Geschlecht angepasst werden.
Die Nutzung erfolgt vollständig, unverändert und unergänzt in beim gesamten Text gleicher Schriftgröße, Art, Farbe und Dicke.
SONSTIGES
Ein bestimmter Erfolg (zum Beispiel Anfragen- oder/und Auftragseingang, Umsatz, Gewinn, Prestigezuwachs) kann natürlich nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet. Ein VIPINFO-Bekanntheitsgrad lässt sich mangels Informationen nicht angeben. Konkurrenzausschluss besteht für das im Register eingetragene Unternehmen nicht. Sämtliche gegenseitige Ansprüche verjähren anderthalb Jahre nach Entstehung / jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verjährungsverkürzung und Schadenersatz-Anspruchs-Einschränkung gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei unerlaubter Handlung und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Evtl. AGB des eingetragenen Unternehmens gelten nicht. Mündliche Abreden erfolgen nicht, bzw. haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist in jedem denkbaren Fall Heinsberg oder Aachen in Nordrhein-Westfalen. Es ist kein Erfolg irgendeiner Art geschuldet und dieser wird auch nicht versprochen, bzw. als wahrscheinlich dargestellt und es werden keine Zusicherungen über die hier zu findenden Regelungen hinaus gemacht.
Innerhalb der Startlaufzeit ist eine evtl. ordentliche Kündigung zu jeder Zeit bis zum letzten Tag der Startlaufzeit möglich, immer mit der Wirkung, daß diese Vereinbarung zum Ende der Startlaufzeit ausläuft. Bei Weiterlauf nach der Startlaufzeit ist eine Beendigung jederzeit mit einer Frist von einem Zeitjahr, gerechnet ab Ablauf eines jeweiligen Zeitjahres möglich. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Kündigung/Beendigung sollen ausschließlich schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein wirksam werden.